Verpackung, Umwelt & Rücknahme
Verpackung, Umwelt & Rücknahme
Auf dieser Seite finden Sie, wie wir unsere Verpackungen entsorgen lassen, wie Sie Verpackungen von uns entsorgen oder zurückgeben können und welche Unterlagen unserer Verpackungslieferanten wir bereitstellen.
Lizenzierung unserer Verpackungen
Für die Verpackungen, in denen wir Ware an private Endverbraucherinnen und Endverbraucher in Deutschland versenden (Versandkartons, Füllmaterial, Klebeband, Versandtaschen), beteiligen wir uns an einem dualen System. Das System holt diese Verpackungen über die haushaltsnahe Sammlung ab und führt sie dem Recycling zu. Rechtsgrundlage sind die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
| Registrierungsnummer im Verpackungsregister LUCID | DE2301552825483 |
|---|---|
| Duales System | Reclay Systems GmbH |
Die Registrierung können Sie im öffentlichen Herstellerregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister einsehen: www.verpackungsregister.org.
So entsorgen Sie unsere Verpackungen
Bitte trennen Sie die Verpackung nach Material. In den meisten Gemeinden gilt:
- Kartons und Papier (Versandkarton, Papierpolster, Lieferschein): Altpapier bzw. Papiertonne. Kartons bitte flach falten, Klebeband und Etiketten nach Möglichkeit entfernen.
- Kunststoffe (Folienbeutel, Luftpolster, Kunststoff-Versandtaschen, Produktbeutel): Gelber Sack bzw. Gelbe Tonne oder Wertstofftonne.
- Glas (falls eine Ware in einer Glasverpackung geliefert wird): Altglascontainer, nach Farben getrennt. Laborglas aus dem Sortiment ist keine Verpackung und gehört nicht in den Altglascontainer.
Die genauen Regeln legt Ihre Stadt oder Ihr Landkreis fest. Bei Fragen hilft Ihr örtlicher Abfallberater.
Gerne verwenden Sie unsere Kartons auch für eigene Sendungen weiter, bevor Sie sie entsorgen.
Rücknahme von Verpackungen für gewerbliche Kunden
Hochschulen, Institute, Fachschaften und andere gewerbliche oder öffentliche Abnehmer erhalten größere Bestellungen teilweise in Verpackungen, die nicht über ein duales System entsorgt werden, zum Beispiel Umkartons, Transportkartons, Stretchfolie oder Paletten. Diese Verpackungen nehmen wir nach § 39 VerpackDG unentgeltlich zurück.
- Die Rücknahme gilt für Verpackungen der Art, Form und Größe, die wir selbst an Sie geliefert haben.
- Bitte geben Sie die Verpackungen restentleert und nach Material getrennt zurück.
- Sprechen Sie Ort und Zeitpunkt der Rückgabe vorab mit uns ab. Bei regelmäßigen Lieferungen können wir Verpackungen auch bei einer der nächsten Lieferungen mitnehmen lassen.
- Abweichende Vereinbarungen zu Rückgabeort und Kosten sind mit gewerblichen Kunden möglich.
Kontakt für die Rücknahme: [email protected], Telefon 06324 911 90 70.
Die zurückgenommenen Verpackungen führen wir der Wiederverwendung oder einem Recyclingbetrieb zu.
Ausblick: EU-Verpackungsverordnung
Seit dem 12. August 2026 gilt in der gesamten EU die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40. Weitere Anforderungen treten schrittweise in Kraft, unter anderem eine einheitliche Kennzeichnung der Materialzusammensetzung ab August 2028 sowie Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zum Rezyklatanteil und zur Begrenzung von Leerraum in Versandverpackungen ab 2030. Wir stimmen uns dazu mit unseren Verpackungslieferanten ab und passen unsere Verpackungen und diese Seite entsprechend an.
Batterien und Elektrogeräte
Wir verkaufen derzeit keine Batterien, Akkus und keine Elektro- oder Elektronikgeräte. Hinweise zur Rückgabe von Altbatterien und Altgeräten entfallen daher.
Konformitätserklärungen unserer Verpackungshersteller
Die Hersteller unserer Versandkartons, Versandtaschen und Füllmaterialien bestätigen uns in Erklärungen, dass ihre Verpackungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere die Grenzwerte für Schwermetalle und andere bedenkliche Stoffe. Wir stellen diese Unterlagen hier freiwillig zur Verfügung, zum Beispiel für Beschaffungsstellen und Nachhaltigkeitsnachweise.
Die Dokumente stammen von den jeweiligen Lieferanten und geben den Stand zum angegebenen Ausstellungsdatum wieder. Ältere Erklärungen können sich noch auf das inzwischen abgelöste Verpackungsgesetz beziehen.
- Lieferanten-Konformitätserklärung Klebeband (PPWR) – Pásky s.r.o., Praha (CZ) (Stand 08/2026)
Bedruckte Klebebänder BOPP/Acrylat zum Verschließen unserer Versandkartons – Art. 5 Verordnung (EU) 2025/40 (bedenkliche Stoffe, PFAS, Schwermetalle) - EU-Konformitätserklärung Versandkarton Maxibrief 350 × 250 × 50 mm (PPWR) – IPS Karton.eu GmbH & Co. KG, Spremberg (Stand 11/2026)
Beispiel für unsere Versandkartons aus Wellpappe (Papier/Pappe, Dok.-Nr. EU2026_11_5339) – einer von mehreren Kartonlieferanten
Sie benötigen eine Erklärung, die hier nicht aufgeführt ist? Schreiben Sie uns an [email protected].